Ruhe ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Behandlung, deshalb können Sie nur zu bestimmten Zeiten besucht werden. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich. Alle Besucher werden gebeten, sich während der Besuchszeit ruhig zu verhalten und auf die Kranken Rücksicht zu nehmen.
Der Zutritt zu den Abteilungen wird Kindern über 6 Jahren gestattet.
Besuchszeiten:
| Täglich: |
von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 20.00 Uhr |
| An Samstagen, Sonn- und Feiertagen: |
zusätzliche Besuchszeit von 10.00 bis 11.00 Uhr |
| Wiederbelebung / Intensivstation: |
zusätzliche Besuchszeit nur nach Absprache mit den Ärzten |
| Patienten in Einzelzimmern: |
können täglich von 13.00 bis 20.00 Uhr besucht werden. |
Begleitung: Begleitpersonen haben gegen Bezahlung und nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung Übernachtungs- und Verpflegungs-möglichkeit. Die Beträge werden jährlich von der Landesregierung festgelegt. Mütter von Neugeborenen bzw. von Kindern bis zu 1 Jahr (Stillzeit), sowie Begleitpersonen von Behinderten bezahlen nichts.
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