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Home > Rund um den Patienten > stationärer Aufenthalt > Entlassung
Entlassung

Der Krankenhausarzt informiert rechtzeitig den Patienten und die Angehörigen über die Entlassung. 
Es werden alle notwendigen Einzelheiten mit Ihnen besprochen und Ihnen die notwendigen Rezepte und Verschreibungen mitgegeben. Über eventuell erforderliche Pflegehilfen (Pflegebett, Krücken, Rollstuhl usw.) und Heilbehelfe (wie Windeln, Bettunterlagen usw.) sowie über alle pflegerischen Maßnahmen zu Hause gibt Ihnen das Pflegepersonal gerne Auskunft.

Der Hausarzt wird über die Diagnose, Therapie und Behandlung informiert.

Sind weiterhin pflegerische Maßnahmen zu Hause notwendig, so wird einige Tage vor der geplanten Entlassung der Hauskrankenpflegedienst vom Pflegepersonal der Abteilung informiert, sodass ein Erstkontakt mit dem Patienten und den Angehörigen entsteht.
Der Hauskrankenpflegedienst erhält einen pflegerischen Entlassungsbericht, der sie über die weiteren pflegerischen Maßnahmen informiert.

Die Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt stellt Ihnen der Abteilungsarzt aus. Eine Kopie Ihrer Krankengeschichte können Sie mündlich oder schriftlich gegen eine entsprechende Gebühr in der Ärztlichen Direktion beantragen.

 
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