Beim Bestehen einer invalidisierenden, chronischen Erkrankung oder Behinderung kann der Patient um die Feststellung der Zivilinvalidität ansuchen. Das ärztliche Zeugnis des Vertrauensarztes wird im Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit abgegeben und der Patient wird über den Termin der ärztlichen Visite schriftlich informiert. Die Invalidenkommission des Gesundheitsbezirkes Bruneck stellt den Grad der Invalidität fest.
Beträgt die Invalidität mindestens 36%, so besteht das Anrecht auf den kostenlosen Erhalt von orthopädischen und technischen Hilfsmitteln/Heilbehelfen (Prothesen, orthopädische Schuhe, Brillen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Rollstühle, orthopädische Betten usw.). Bei 100%iger Invalidität entscheidet die Kommission über die Zuerkennung des Begleitgeldes.
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