Grussworte
stationärer Aufenthalt
ambulante Betreuung
Betreuung im Territorium
Betreuung zu Hause
Pflegehilfsmittel
Diätprodukte
Heilbehelfe und Verbandsmaterialien
Invalidität
Krankentransporte
Der Vertrauensarzt
öffentliche Hygiene
Häufig gestellte Fragen
Virtuelle medizinische Bibliothek
 
 
 
 
Gesundheitsbezirk Bruneck
Gesundheitsbezirk Bruneck
Gesundheitsbezirk Bruneck
Gesundheitsbezirk Bruneck
Home Gesundheitsbezirk Bruneck Feedback Gesundheitsbezirk Bruneck Forum Gesundheitsbezirk Bruneck Deutsch Gesundheitsbezirk Bruneck Italiano
Gesundheitsbezirk Bruneck
Suche
Gesundheitsbezirk Bruneck
Rund um den Patienten unsere Dienste Aktuelles Dokumente Kontakt Suche Gesundheitsbezirk Bruneck
Home > Der Vertrauensarzt
Der Vertrauensarzt

Der Vertrauensarzt und der Vertrauenskinderarzt sind die erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Belange. Ihre Aufgaben sind die Vorsorge, die Behandlung von Krankheiten und die Gesundheitserziehung gegenüber den betreuten Patienten, sowie die enge Zusammenarbeit mit allen anderen sanitären und sozialen Diensten.

DER VERTRAUENSARZT
Der Bürger wählt einen Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Basiskinderarzt innerhalb seines Sprengels oder Einzugsgebietes.

Sollte der Bürger kein Vertrauen zum gewählten Arzt haben, hat er die Möglichkeit einen anderen Arzt zu wählen, vorausgesetzt, dass im Einzugsgebiet bzw. Sprengel noch Ärzte wählbar sind. Auch der Arzt hat bei Vorliegen von außerordentlichen Unvereinbarkeitsgründen die Möglichkeit die Arztwahl zurückzuweisen.

Die Betreuung durch den Arzt erfolgt in seiner Praxis oder in Form von Hausbesuchen beim Patienten und zwar von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 20.00 Uhr. Die Ordinationszeiten sind jeweils am Eingang der Arztpraxis ersichtlich.

DER ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST

Nachtdienst
Der Nachtdienst wird von den Vertrauensärzten oder deren Vertretern an allen Werktagen von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr gewährleistet.

Wochenenddienst
Dieser Dienst wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend durch die im Sprengel tätigen Vertrauensärzte gewährleistet. Der Dienst beginnt am Samstag um 8.00 Uhr und endet am Montag um 8.00 Uhr.

Feiertagsdienst
Dieser Dienst beginnt um 10.00 Uhr des Vorfeiertages unter der Woche und endet um 8.00 Uhr des Tages nach dem Feiertag. Er wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend mit Vertrauensärzten des Sprengels abgedeckt.

DER BASISKINDERARZT
In Gebieten, wo ein Kinderarzt seine Tätigkeit ausübt, besteht für Kinder von 0 - 6 Jahren die Pflichtwahl zugunsten des Kinderarztes. Der Kinderarzt kann bis zum 14. bzw. 16. Lebensjahr beibehalten werden. Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist auch die Betreuung durch den Arzt für Allgemeinmedizin möglich.

 
top back