Der Vertrauensarzt und der Vertrauenskinderarzt sind die erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Belange. Ihre Aufgaben sind die Vorsorge, die Behandlung von Krankheiten und die Gesundheitserziehung gegenüber den betreuten Patienten, sowie die enge Zusammenarbeit mit allen anderen sanitären und sozialen Diensten.
DER VERTRAUENSARZT Der Bürger wählt einen Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Basiskinderarzt innerhalb seines Sprengels oder Einzugsgebietes.
Sollte der Bürger kein Vertrauen zum gewählten Arzt haben, hat er die Möglichkeit einen anderen Arzt zu wählen, vorausgesetzt, dass im Einzugsgebiet bzw. Sprengel noch Ärzte wählbar sind. Auch der Arzt hat bei Vorliegen von außerordentlichen Unvereinbarkeitsgründen die Möglichkeit die Arztwahl zurückzuweisen.
Die Betreuung durch den Arzt erfolgt in seiner Praxis oder in Form von Hausbesuchen beim Patienten und zwar von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 20.00 Uhr. Die Ordinationszeiten sind jeweils am Eingang der Arztpraxis ersichtlich.
DER ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST
Nachtdienst Der Nachtdienst wird von den Vertrauensärzten oder deren Vertretern an allen Werktagen von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr gewährleistet.
Wochenenddienst Dieser Dienst wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend durch die im Sprengel tätigen Vertrauensärzte gewährleistet. Der Dienst beginnt am Samstag um 8.00 Uhr und endet am Montag um 8.00 Uhr.
Feiertagsdienst Dieser Dienst beginnt um 10.00 Uhr des Vorfeiertages unter der Woche und endet um 8.00 Uhr des Tages nach dem Feiertag. Er wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend mit Vertrauensärzten des Sprengels abgedeckt.
DER BASISKINDERARZT In Gebieten, wo ein Kinderarzt seine Tätigkeit ausübt, besteht für Kinder von 0 - 6 Jahren die Pflichtwahl zugunsten des Kinderarztes. Der Kinderarzt kann bis zum 14. bzw. 16. Lebensjahr beibehalten werden. Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist auch die Betreuung durch den Arzt für Allgemeinmedizin möglich. |