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hat die Aufsicht über die Hygiene in Gebäuden, Wohnsiedlungen und allgemein zugänglichen Einrichtungen, |
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nimmt Voruntersuchungen bei nachgewiesenen hygienischen Missständen vor, |
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nimmt Lokalaugenscheine vor und erteilt Bewilligungen, Unbedenklichkeitserklärungen sowie Erlaubnisse bezüglich Hygiene und Gesundheit, |
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sorgt für die Prophylaxe gegen seuchenartige Krankheiten, einschließlich der Pflicht- und der empfohlenen Impfungen, |
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beaufsichtigt die schulischen Einrichtungen und Ausstattungen, die Heime und Ausspeisungen, und alle für die Allgemeinheit bestimmten Veranstaltungen und Tätigkeiten, |
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stellt rechtsmedizinische Bescheinigungen und Zeugnisse aus, |
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stellt ärztliche Bescheinigungen in Zusammenhang mit dem Führerschein aus, |
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bewertet die zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit und Bekömmlichkeit der Lebensmittel getroffenen, notwendigen Maßnahmen. |